AVOKATFATMIR A. ALIU

Avokat Fatmir A. Aliu

Erbschaft im Kosovo regeln – auch wenn Sie in Deutschland leben

Viele Familien in Deutschland, Österreich und der Schweiz haben Grundstücke oder Häuser im Kosovo, die auf die Erben übergehen müssen. Das wirkt kompliziert – besonders, wenn die Erben in verschiedenen Ländern leben. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt, oft ohne dass Sie anreisen müssen.

So läuft das Verfahren ab

  1. 01

    Unterlagen sammeln

    Sterbeurkunde, Geburtsurkunden bzw. Familienauszug und Unterlagen zum Grundstück (Besitzblatt, Verträge, frühere Entscheidungen).

  2. 02

    Erbverfahren

    Findet vor einem Notar statt oder – bei Streit – vor Gericht. Dabei werden die Erben und ihre Anteile festgestellt.

  3. 03

    Eintragung im Kataster

    Nach der Entscheidung über das Erbe wird das Grundstück auf die Erben eingetragen.

  4. 04

    Aufteilung oder Verkauf

    Auf Wunsch wird das Grundstück aufgeteilt oder verkauft – einvernehmlich oder, wenn keine Einigung möglich ist, über das Gericht.

Diese Unterlagen werden meist gebraucht

  • Sterbeurkunde der verstorbenen Person
  • Geburtsurkunden / Familienauszug der Erben
  • Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepass)
  • Besitzblatt und weitere Unterlagen zum Grundstück
  • Testament, falls vorhanden

Wenn Sie in Deutschland leben

Mit einer Vollmacht vertreten wir Sie vor Notar, Gericht und Kataster. Die Beratung läuft per Telefon, WhatsApp oder Video. Deutsche Urkunden müssen oft übersetzt und beglaubigt werden (Apostille bzw. Legalisation) – wir sagen Ihnen genau, was in Ihrem Fall nötig ist. Beratung auf Albanisch und Englisch, auf Deutsch mit Übersetzer.

FAQ

Muss ich persönlich in den Kosovo kommen?

In vielen Fällen nicht. Mit einer gültigen Vollmacht vertreten wir Sie vor Notar, Gericht und Kataster.

Wie lange dauert das?

Das hängt vom Fall ab. Sind sich die Erben einig und die Unterlagen vollständig, geht es meist schneller; Streitfälle dauern länger. Nach Prüfung der Unterlagen geben wir Ihnen eine Einschätzung.

Was, wenn sich die Erben nicht einig sind?

Dann entscheidet das Gericht. Wir vertreten Sie und suchen, wo möglich, zuerst eine einvernehmliche Lösung.

Das Grundstück ist gar nicht auf den Verstorbenen eingetragen – was nun?

Das kommt häufig vor. Zuerst wird die Geschichte des Grundstücks geklärt (Verträge, Entscheidungen, Katasterdaten), dann finden wir den richtigen Weg zur Eintragung.

Sprechen wir über Ihren Fall.